Unsere Informationspflicht gemäß Art. 45 VAG

Arthur J. Gallagher (Schweiz) AG, Arthur J. Gallagher (UK) Limited und Arthur J. Gallagher Insurance Brokers Limited sind Versicherungsvermittler, die der Aufsicht der Schweizerischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FINMA unterliegen (jeweils Registrierungsnummern F01043709, F01063118 und F01273360). Mit den folgenden Informationen erfüllen wir unsere Informationspflicht gemäß Art. 45 VAG.

a) Identität und Adresse:

Arthur J. Gallagher (Schweiz) AG, Rieterstrasse 6, CH-8002 Zürich, Schweiz. Handelsregister des Kantons Zürich, Unternehmensidentifikationsnummer: CHE-108.666.574, Rechtsform: Aktiengesellschaft, Handelsregister des Kantons Zug.

Arthur J. Gallagher (UK) Limited, The Walbrook Building, 25 Walbrook, London, EC4N 8AW. Handelsregister von England und Wales, Firmenreferenznummer: 01193013. Rechtsform: Private Limited Company.

Arthur J. Gallagher Insurance Brokers Limited, Spectrum Building, 55 Blythswood Street, Glasgow, Schottland, Schottland, G2 7AT. Handelsregister von England und Wales, Firmenreferenznummer: SC108909. Rechtsform: Private Limited Company.

b) Als unabhängige, nicht gebundene Versicherungsmakler vermitteln Arthur J. Gallagher (Schweiz) AG, Arthur J. Gallagher (UK) Limited und Arthur J. Gallagher Insurance Brokers Limited regelmäßig Versicherungsverträge für verschiedene Versicherungsgesellschaften.

c) Alle von uns angebotenen Versicherungsdienstleistungen werden mit mehreren Versicherungsgesellschaften verhandelt, es sei denn, nur eine Versicherungsgesellschaft bietet den jeweiligen Versicherungsschutz an. Bei der Abgabe eines Angebots informieren wir unsere Kunden, mit welcher Versicherungsgesellschaft wir verhandelt haben.

d) Basierend auf einem Maklermandat und einer Kooperationsvereinbarung erbringen wir unsere Dienstleistungen. Sofern nicht anders vereinbart, werden wir von den Versicherern und Pensionsfonds mit üblichen Provisionen vergütet. Auf Anfrage geben wir die von Dritten erhaltenen Beträge sowie unsere entsprechenden Ausgaben bekannt.

e) Unsere Berater, die für den Abschluss von Versicherungsverträgen verantwortlich sind, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bei der FINMA registriert. Die Registrierung kann über das Vermittlerportal der FINMA eingesehen werden. Diese Registrierung und ihre Anforderungen stellen sicher, dass die Berater über das spezialisierte Wissen (Ausbildung und Schulung) verfügen, das gemäß Art. 43 VAG in Verbindung mit Art. 190f. AVO vom Gesetzgeber gefordert wird, und dass Sie Informationen dazu erhalten können.

f) Im Falle von Fahrlässigkeit, Fehlern oder falschen Informationen im Zusammenhang mit unseren Makleraktivitäten können Arthur J. Gallagher (Schweiz) AG, Arthur J. Gallagher (UK) Limited oder Arthur J. Gallagher Insurance Brokers Limited haftbar gemacht werden. Bitte richten Sie Ihre Beschwerden schriftlich an die Geschäftsleitung:

Herr Nepomuk Loesti, Arthur J. Gallagher (Schweiz), Rieterstrasse 6, CH-8002 Zürich, Schweiz.

Beschwerdeteam, Arthur J. Gallagher (UK) Limited, The Walbrook Building, 25 Walbrook, London, EC4N 8AW.

Beschwerdeteam, Arthur J. Gallagher Insurance Brokers Limited, Spectrum Building, 55 Blythswood Street, Glasgow, Schottland, Schottland, G2 7AT.

g) Wir sind verantwortlich für alle personenbezogenen Daten, die uns von Ihnen oder Dritten zur Verfügung gestellt werden. Wir sammeln und verarbeiten Informationen über Sie, um Versicherungsverträge abzuschließen und Schadensfälle zu bearbeiten. Darüber hinaus werden Ihre Daten für geschäftliche Zwecke wie Betrugsprävention und -erkennung sowie Finanzmanagement verwendet. Dies kann die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte wie Versicherer, Rückversicherer, andere Makler, Schadensbearbeiter, Schadensregulierer, Kreditauskunfteien, Dienstleister, professionelle Berater, Aufsichtsbehörden, Polizei und Regierungsbehörden oder Betrugspräventionsagenturen umfassen.

Gemäß dem Datenschutzgesetz haben Sie das Recht, von uns Informationen über die Daten zu verlangen, die wir über Sie gespeichert haben, den Zweck und die rechtliche Grundlage für deren Verarbeitung. Sie können auch Informationen über die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden, die an der Erhebung beteiligten Personen und die Empfänger der Daten anfordern. Sie haben das Recht, unrichtige Informationen zu berichtigen oder zu löschen oder deren Offenlegung an Dritte zu untersagen.

Zu dem Zweck, unsere angebotenen Dienstleistungen zu überwachen und zu verbessern, können wir Telefonate aufzeichnen. Weitere Informationen zur Verwendung Ihrer Daten und Ihren Rechten in Bezug darauf finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf AJG Schweiz oder AJG UK und AJGIBL.

Wenn Sie uns personenbezogene Daten einer anderen Person zur Verfügung stellen, müssen Sie diese Person entsprechend informieren und ihr eine Kopie dieser Erklärung zur Verfügung stellen.

h) Bei Abschluss eines (Rück-)Versicherungsvertrags können Versicherer Informationen zu Sachverhalten anfordern, die für ihre Risikobewertung relevant sein können. Sie müssen die Fragen der Versicherer korrekt und vollständig beantworten. Sie sind auch verpflichtet, Angaben zu besonderen Umständen zu machen, die für die Versicherer bei ihrer Risikobewertung von Bedeutung sein können. Wenn Ihnen unrichtige oder unvollständige Risikoinformationen bekannt werden, müssen Sie die Versicherer unverzüglich informieren. Andernfalls kann ein Vertrag als ungültig oder nicht bindend angesehen werden. Wenn sich der Gegenstand des Vertrags ändert, müssen Sie die Versicherungsgesellschaft benachrichtigen. Wenn Sie Insolvenz anmelden, müssen Sie die Versicherungsgesellschaft unverzüglich informieren. Die oben genannte Pflicht zur Beschreibung von Risiken ist die gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtung nach Schweizer Recht und wird von der Schweizerischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) gefordert. Wenn Ihr Vertrag nicht dem Schweizer Recht unterliegt, erwarten wir von Ihnen, Risikoinformationen gemäß den Anforderungen des anwendbaren Rechts offenzulegen. Unter solchen Umständen erwarten wir, dass Sie Risikoinformationen zumindest in dem Maße offenlegen, das nach Schweizer Recht erforderlich ist, und wenn das anwendbare Recht Sie dazu verpflichtet, Informationen über das nach Schweizer Recht erforderliche Maß hinaus offenzulegen, müssen Sie diese Informationen gemäß dem jeweiligen Recht bereitstellen.